Die EnEV (Energieeinsparverordnung für Wohnhäuser)

Um die Klimaschutzziele erreichen zu können, aber auch um die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten zu verringern, muss Energie gespart werden. Auf Gebäude entfallen fast 40 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs in Deutschland und rund ein Drittel aller CO2-Emmissionen. Genau in diesem Bereich bietet also die Einsparung von Energie ein enormes Potential. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest und gilt für fast alle Bauten, die beheizt oder klimatisiert werden. Ihre Vorgaben beziehen sich auf den Wärmedämmstandard, aber auch auf die Heizungs- und Klimatechnik der Gebäude.

Was ist beim Neubau zu beachten?

Was ist bei Neubauten zu bedenken?

Das Wichtigste in Stichworten:

  • Reduzierung des Primärenergiebedarfs
  • Art des Energieträgers
  • Nutzung regenerativer Energien
  • Reduzierung von Wärmebrücken
  • Zuschüsse und Fördermittel

Der Neubau nimmt in der EnEV den größten Bereich ein. Hier wird gezielt darauf eingegangen, wie der primäre Energiebedarf zur Beheizung des Gebäudes und der Energieverbrauch zur Warmwasserbereitung reduziert werden kann. Berechnungen ziehen hier die Energiemenge ein, die ins Haus geliefert wird, wie auch die Art des Energieträgers und welche Auswirkungen auf die Umwelt damit zusammenhängen. Hier bringt die Nutzung regenerativer Energien in der Bilanz Vorteile gegenüber dem Verbrauch von Öl, Gas oder auch Strom für Elektroheizungen oder Durchlauferhitzer.

Weiterhin werden bei der Ermittlung der Energiebilanz auch Lüftungsanlagen sowie die für den Anlagenbetrieb benötigte Energie für Pumpen, Brenner und Regler berücksichtigt. Aber auch die Luftdichtheit des Gebäudes und die Reduzierung von Wärmebrücken (dies sind die Bereiche innerhalb eines Gebäudes, wo unterschiedliche Bauteile aufeinander treffen, von denen das eine Element Wärme schneller nach außen leitet, als angrenzende Teile. Zum Beispiel Balkone, Sockel, Fensterrahmen, Deckenanschlüsse) spielen eine große Rolle.

Ein sogenanntes „Effizienzhaus 100“ benötigt 100 Prozent des maximal zugelassenen Energiewertes. Ein solches Gebäude, das bis Ende 2015 lediglich den Mindeststandard der EnEV 2014 einhielt, benötigte in der Warmwasserbereitung rund 50 bis 60 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter. Bei einem normalen Einfamilienhaus entspricht dies einem Verbrauch von etwa 650 Liter Öl jährlich.

Ein Effizienzhaus 70 verbraucht dagegen nur 70 Prozent (455 Liter) und ein Effizienzhaus 40 nur noch 40 Prozent dieser Energie, was der Menge von 260 Liter Öl entspricht. Je niedriger die Zahl also ist, desto geringer ist der Energiebedarf. Ziel der EnEV ist das so genannte „Niedrigstenergiegebäude“, das zu Beginn des Jahres 2021 europaweiter Standard werden soll. Diese Häuser werden nur noch sehr wenig Energie verbrauchen. Energie, die dazu möglichst regenerativ erzeugt wird.